
Das Unternehmen Giga Fiber wirbt damit, einen Glasfaser-Anschluss für 0 Euro einzurichten. Dieses Angebot klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Das dachten sich vermutlich auch viele Verbraucher und wandten sich daher an die Verbraucherzentrale. Dort möchten sie herausfinden, ob das Angebot seriös ist. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband die Giga Fiber GmbH aufgrund von Irreführung abgemahnt.
Was steckt hinter dem Glasfaser-Angebot für 0 Euro?
Im Gegenzug zu der Einrichtung eines Glasfaser-Anschlusses für 0 Euro müssen sich die Kunden von Giga Fiber dazu verpflichten, ihre regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen künftig über einen bestimmten Zahlungsdienstleister abzuwickeln. Bei den Zahlungsverpflichtungen handelt es sich beispielsweise um die Miete oder den Strom. Der Zahlungsdienstleister, der genutzt werden muss, ist TeleCash. Unter dieser Bedingung will das Unternehmen dann nicht nur auf die Anschluss-Gebühr, sondern auch auf sämtliche Tarifkosten während der gesamten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verzichten. Dies weckte die Skepsis der Verbraucher und auch Verbraucherschützer – schließlich gibt es selten einfach etwas geschenkt. Denn auch wenn andere Telekommunikationsunternehmen ebenfalls mit Sonderangeboten für Glasfaser-Anschlüsse locken, gibt es dort zumindest immer Tarifgebühren.
Womit bezahlt der Verbraucher, wenn nicht mit Geld?
Auf der Website der Giga Fiber GmbH ist zu lesen, dass der Kunde einwilligen muss, „wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom, aber auch Darlehenszahlungen über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service“ abwickeln zu müssen. Stimmt der Verbraucher zu und nimmt das fragwürdige Angebot an, hat sein kostenfreier Glasfaser-Anschluss zur Folge, dass entsprechende Zahlungen nicht mehr anders überwiesen werden dürfen. Konkret bedeutet das, dass das Unternehmen einen direkten Einblick in die monatlichen Ausgaben seiner Kunden erhält. Und zwar einen Einblick, den ansonsten nur die eigene Bank hat. Das heißt wiederum auch, dass der Verbraucher seinen vermeintlich kostenfreien Glasfaser-Anschluss mit hochsensiblen Daten bezahlt. Denn während sich Banken an ganz bestimmte Gesetze halten müssen und dies auch überwacht wird, gilt das für die Giga Fiber GmbH nicht. Wenn sich der Kunde nicht an die Bedingungen des Unternehmens hält, wird ihm zudem damit gedroht, dass der Glasfaser-Anschluss gekündigt wird. Die Verbraucher werden hier also massiv unter Druck gesetzt. Der Datenschutzerklärung ist sogar zu entnehmen, dass personenbezogene Daten von Giga Fiber weitergegeben und offengelegt werden dürfen. Bereits, wenn der interessierte Verbraucher einen Antrag absendet, ist davon auszugehen, dass Daten erhoben werden. Auch bei anderen Zahlungssystemen bezahlt der Verbraucher letztendlich mit seinen Daten. So auch beispielsweise bei dem beliebten Payback-Punktesystem. Denn Payback erhält neben der Adresse, dem Geschlecht und Alter des Nutzers auch Informationen über das Kaufverhalten. Das Unternehmen weiß, was gekauft wird, woraus ein detailliertes Käuferprofil erstellt werden kann. Mit diesem Wissen kann Payback dann etwa spezielle Coupons und Lockangebote einsetzen, um Kunden zu halten.
Warum hat der vzbv Giga Fiber abgemahnt?
Aufgrund der oben geschilderten Vorgehensweise wurde das Unternehmen jetzt vom vzbv angemahnt wegen Irreführung. Denn auf der Webseite und der App von Giga Fiber war nicht angegeben, um welchen konkreten Zahlungsdienstleister es sich handelt, noch eine Anschrift von diesem. Die Verbraucherschützer sind allerdings davon überzeugt, dass dies essenzielle Informationen für den Kunden wären. Da diese dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen, wurde abgemahnt. Giga Fiber hat die Unterlassungserklärung abgegeben.