Die Verbraucherzentrale NRW stellt nun aber die Vertragsbedingungen infrage. Der Anbieter behalte sich darin das Recht vor, Verträge bei einer »unüblichen Nutzung« einzuschränken oder zu kündigen, obwohl die Tarife mit dem Wort »Unlimited« – also: unbeschränkt – beworben werden.
Unklare Vertragslage
»Wer einen ›Unlimited‹-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung – genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1«, erklären die Verbraucherschützer. Im Kleingedruckten behalte sich der Provider aber vor, bei »unüblichem Verbraucherverhalten« die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag sogar außerordentlich zu kündigen. Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als »unüblich« gilt. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten also gar nicht erkennen, ob sie gegen Vertragsbestimmungen verstießen.