Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Konzern Meta klargestellt. Zuvor hatte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.