In einem aktuellen Dokument beschreibt die Firma aber das allgemeine Vorgehen. So soll ChatGPT sich weigern, wenn Benutzer verlangen, ein Bild im Stil eines lebenden Künstlers zu erstellen. Allerdings fügte das Unternehmen in einer Erklärung hinzu, dass es »breitere Studiostile zulässt – die von den Nutzern verwendet wurden, um einige wirklich entzückende und inspirierte originelle Fankreationen zu erstellen und zu teilen«.
Wenn diese Art der Nutzung jedoch ohne Zustimmung und Entschädigung erfolge, könne dies »problematisch« sein, sagte Weigensberg. Demnach sei es zwar ein allgemeines Prinzip, dass »Stil« nicht urheberrechtlich geschützt werden kann. Dies gelte aber nicht für »spezifische, erkennbare, diskrete Elemente eines Kunstwerks«, sagte er.